LIMAFUAR

LIMA MESSESTAND-DESIGN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Letzte Aktualisierung: 02.06.2026

Durch den Besuch dieser Website (www.limafuar.com), die Anforderung eines Angebots über die auf der Website bereitgestellten Formulare oder die Kontaktaufnahme mit Lima Fuar Stand Tasarım İth. İhr. San. Tic. Ltd. Şti. (nachfolgend bezeichnet als „LIMA FUAR“ oder das „Unternehmen“) für Dienstleistungen in den Bereichen Messestand-Design, Herstellung, Logistik und Montage, erklären Sie sich im Voraus mit den folgenden Bedingungen einverstanden.

1. Definitionen und Leistungsumfang

LIMA FUAR bietet Dienstleistungen für die Projektierung, Fabrikherstellung, den sicheren Transport, die Montage vor Ort auf dem Messegelände und den Abbau (Demontage) am Ende der Messe für Messestände aus Holz (Sonderdesign), modulare Stände, Maxima-Stände oder Mietstände an, die bei nationalen und internationalen Messeorganisationen eingesetzt werden. Die auf der Website gezeigten Bilder, 3D-Zeichnungen und Portfolio-Arbeiten dienen ausschließlich Informations- und Illustrationszwecken.

2. Projektierung und geistige Eigentumsrechte

  • Designrechte: Alle 3D-Messestand-Designs, Architekturzeichnungen, Layoutpläne und Konzeptabläufe, die von LIMA FUAR speziell für den Kunden oder potenziellen Kunden erstellt wurden, Eigentum von LIMA FUAR im Rahmen des Gesetzes Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke.
  • Unbefugte Nutzung: Es ist strengstens untersagt, die von uns präsentierten Originaldesigns ohne schriftlichen Vertrag oder offizielle Genehmigung von einem anderen Hersteller/Standbauunternehmen anfertigen zu lassen, zu kopieren, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Feststellung von Urheberrechtsverletzungen werden rechtliche Schritte eingeleitet und Schadensersatzansprüche vorbehalten.

3. Preise, Angebote und Zahlungsbedingungen

  • Gültigkeit von Angeboten: Die von LIMA FUAR erstellten Preisangebote sind ab dem Ausstellungsdatum 15 (fünfzehn) Tage gültig, sofern im offiziellen Angebotsformular nichts anderes angegeben ist. Nach diesem Zeitraum können Angebote aufgrund plötzlicher Schwankungen der globalen oder lokalen Material-, Währungs- und Arbeitskosten überarbeitet werden.
  • Zahlungsplan: Um mit der Dienstleistung und dem Herstellungsprozess zu beginnen, muss die im Vertrag festgelegte Anzahlung (Vorschusszahlung) geleistet werden. Der Restbetrag ist vor oder während der schlüsselfertigen Übergabe des Standes an den Kunden auf dem Messegelände zu begleichen. LIMA FUAR behält sich das Recht vor, die Montage zu stoppen oder die Übergabe des Standes an den Kunden bei Projekten zu verweigern, deren Zahlungen nicht vollständig abgeschlossen sind.

4. Pflichten und Genehmigungen des Kunden

  • Technischer Informationsfluss: Der Kunde ist dafür verantwortlich, LIMA FUAR die vom Veranstalter oder der Messeleitung zur Verfügung gestellten Standpläne (Winkel, Säulenpositionen usw.) sowie technische Anforderungsdokumente (Strom, Wasser, Internet, Abhängepunkte/Rigging etc.) vollständig und korrekt zu übermitteln. LIMA FUAR kann nicht für Störungen haftbar gemacht werden, die auf unvollständige oder fehlerhafte technische Informationen zurückzuführen sind.
  • Design- und Projektfreigabe: Vor Beginn des Fabrikherstellungsprozesses muss der Kunde das finale 3D-Projekt schriftlich (per E-Mail oder über einen Instant-Messaging-Bestätigungstext) genehmigen. Alle Designänderungen, zusätzlichen Materialien und Arbeitskosten, die der Kunde nach der Genehmigung anfordert, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, und das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Verzögerungen bei den Lieferzeiten.
  • Kundenlogos und Grafiken: Der Kunde ist verpflichtet, die Vektordateien seiner Logos und druckfertigen Grafiken bei Messen in der Türkei mindestens 10 Tage vor Montagebeginn und bei internationalen Messen mindestens 20 Tage vorher an LIMA FUAR zu übermitteln.

5. Montage, Lieferung und höhere Gewalt

  • Lieferzeit: LIMA FUAR verpflichtet sich, den Stand vor der im offiziellen Ausstellerhandbuch (Exhibitor Manual) der jeweiligen Messeorganisation angegebenen „Montage-Endzeit“ fertigzustellen und dem Kunden zu übergeben.
  • Höhere Gewalt: Das Unternehmen kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der Kontrolle von LIMA FUAR entstehen. Dazu gehören u.a. die verspätete Übergabe des Messegeländes durch die Messeleitung, bürokratische oder physische Verzögerungen an Zollstellen/Grenzen (bei internationalen Messen), schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Kriegszustände oder plötzliche Verbote durch behördliche Organe.

6. Während der Messe und Demontage (Abbau)

  • Nutzungs- und Schadenshaftung: Wenn nach der schlüsselfertigen Übergabe des Standes während der Messe Mietmöbel, elektronische Geräte (TV, LED-Wände usw.) im Stand oder die Grundstruktur des Standes durch unsachgemäßen/fahrlässigen Gebrauch des Kunden oder der Messebesucher beschädigt werden, werden die Schadenskosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • Räumung von Gegenständen: Die Demontagearbeiten beginnen unmittelbar nach der offiziellen Schließzeit der Messe. Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen ausgestellten Produkte, Broschüren, elektronischen Geräte und Wertgegenstände bis zur Schließzeit der Messe aus dem Stand zu entfernen. LIMA FUAR haftet nicht für Gegenstände des Kunden, die während des Abbaus im Stand zurückgelassen, vergessen oder verloren gehen.

7. Stornierungs- und Kündigungsbedingungen

Im Falle einer einseitigen Stornierung des Projekts oder Vertrags durch den Kunden gilt:

  • Wenn mit dem Fabrikherstellungsprozess noch nicht begonnen wurde, werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für Architekturdesign, Projektierung und Verwaltung von der erhaltenen Anzahlung abgezogen und der verbleibende Betrag zurückerstattet.
  • Wenn die Materialbeschaffung bereits abgeschlossen ist und der Fabrikherstellungsprozess begonnen hat, wird die erhaltene Anzahlung nicht zurückerstattet. Übersteigen die von LIMA FUAR bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Aufwendungen den Anzahlungsbetrag, wird die Differenz vom Kunden nachgefordert.

8. Gerichtsstand

Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen und allgemeinen Leistungsbedingungen ergeben können, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Istanbul (Çağlayan) zuständig.

9. Kontaktinformationen

Bei Fragen, Kooperationsanfragen oder rechtlichen Hinweisen zu diesen Bedingungen können Sie uns über die folgenden Kanäle kontaktieren:

  • Firmenname: Lima Fuar Stand Tasarım İth. İhr. San. Tic. Ltd. Şti.
  • Website: www.limafuar.com
  • E-Mail: info@limafuar.com
  • Adresse: Çobançeşme Mah. Sanayi Cd. 44B Nish Istanbul B Blok No: 172-173, 34197 Bahçelievler/İstanbul
  • Telefon: +90 212 570 7705